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von Rudolf Kießling

 Für Polizeibeamte und
  öffentlichen Dienst

Hofer Polizeichronik
* 486 Seiten
*  Festeinband
                        

700 Jahre Polizeigeschichte aus Nordostoberfranken in Wort und Bild


Auf fast 500 Seiten die Ge-schichte der Polizei in den Landkreisen Hof und Wun-siedel. Informationen über die ehemaligen Stadtpolizeien und der bayerischen Grenz-polizei ab 1945/46. Gründung des Polizeipräsidiums Ober-franken, ehemalige Präsi-denten, aufgelöste Polizei-posten und Kleindienststellen, außergewöhnliche Presse-berichte und besondere, geschichtliche Ereignisse aus Nordostoberfranken.

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Neu:  Besichtigung Freiheitshalle
 

 


Bayern steht zum Berufsbeamtentum

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2012 schreitet unaufhaltsam voran. Der BBB bereitet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf vor, wachsam die Verhandlungen zum kommenden Doppelhaushalt zu begleiten und hat in diesem Sinne bereits Gespräche mit Vertretern der Staatsregierung, dem federführenden Finanzministerium und den Landtagsfraktionen aufgenommen. Unsere Schwerpunkte liegen derzeit bei der entschlossenen Fortführung der Stellenhebungen im Zusammenhang mit dem neuen Dienstrecht, der Wiedereinführung der Elemente zur Leistungshonorierung sowie der dringend notwendigen Reduzierung der Wiederbesetzungssperre. Die Ankündigungen von Ministerpräsident Horst Seehofer, Bayern bis zum Jahr 2030 schuldenfrei zu machen und dabei auch die Zukunft von Versorgungsfonds und -rücklage neu zu überdenken, hatten zu Beginn des Jahres einigen Wirbel verursacht. Wir sind der Ansicht, dass es zur weiteren Einzahlung – die auch die Nachholung der ausgesetzten Zahlungen umfassen muss – derzeit keine sinnvollen Alternativen gibt. Noch liegt kein Gesamtkonzept vor. Der BBB wird die Belange der bayerischen Kolleginnen und Kollegen über die gemeinsam mit dem Finanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe einbringen, die sich allgemein mit Strukturfragen des öffentlichen Dienstes befasst und die Ende Februar erstmals getagt hat. Dabei muss es z. B. auch um die notwendiger Weise künftig noch weitergehende Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand gehen. Der demographische Wandel verlangt von uns, neue Wege zu beschreiten und die Beschäftigungsbedingungen auf die geänderten Anforderungen abzustimmen. Darauf muss der öffentliche Dienst vorbereitet sein, in all seinen Bereichen.

Was uns die letzten Wochen immer noch, und das schon seit Ende des vergangenen Jahres begleitet hat, war die nicht abreißen wollende, leidige Diskussion um das Berufsbeamtentum und die damit zusammenhängenden Kosten künftiger Versorgungsleistungen. Ich freue mich, dass der Bayerische Staatsminister der Finanzen, Dr. Markus Söder, seinen Auftritt in der Sendung „Anne Will“ zum Anlass genommen hat, hier für klare Verhältnisse zu sorgen und sich in aller Deutlichkeit für die Beamtinnen und Beamten und insbesondere für den Beamtenstatus für Lehrkräfte ausgesprochen hat. Ein paar Seiten weiter finden Sie zudem die Aussagen unseres Kultusministers Ludwig Spaenle, der sich ebenfalls sehr dezidiert für eine Verbeamtung der bayerischen Lehrinnen und Lehrer ausspricht. Ich danke ihm, dass er unserer Bitte um ein Interview nachgekommen ist, um auch den letzten Zweiflern den Wind aus den Segeln zu nehmen.


Gleichwohl bleibt es dabei, dass die künftig anfallenden Versorgungsleistungen unseren Staatshaushalt vor besondere Belastungen stellen werden. Diese Tatsache darf auch in der Schuldentilgungseuphorie nicht aus den Augen verloren werden. Ich wehre mich aber gegen die in der Öffentlichkeit häufig eingenommene Haltung, hier die Beschäftigten zu Sündenböcken machen zu wollen. Weder haben wir uns selbst eingestellt, noch kommen unser Ruhestandseintritt und die damit fällig werdenden Versorgungsleistungen besonders überraschend. Wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass der bayerische öffentliche Dienst wegen seiner herausragenden Leistungen als vielgepriesener „Standortvorteil“ gesehen wird. Und deshalb haben wir auch ein Recht darauf, unsere Versorgung mit Selbstbewusstsein einzufordern. Sie mag über der Durchschnittsrente liegen – diese ist aber wegen der strukturellen Unterschiede auch kein Maßstab: So liegt z. B. der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Beamten bei ca. 75 Prozent, im Bereich der Rente aber nur bei ca. 10 Prozent. Dass die Versorgung keineswegs „überdimensioniert“ ist, wie an machen Stammtischen oder auch in bestimmten Talkrunden gerne behauptet wird, hat jüngst auch eine Landtagsanfrage in Baden-Württemberg belegt, über die wir ebenfalls in dieser Ausgabe berichten. Hier wurde sehr anschaulich herausgearbeitet, dass die Versorgungsbezüge in ihrer Höhe vergleichbaren Positionen in der freien Wirtschaft durchaus entspricht.

Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung in Hessen hinweisen. Auch wenn hier ein sehr spezieller Teilbereich des Besoldungssystems betroffen ist, so hat sich doch ganz Wesentliches gezeigt. Das Alimentationsprinzip ist keine beliebig variable Vorgabe – oder, wie Gerichtspräsident Voßkuhle es ausgedrückt hat, kein „zahnloser Tiger“. Es beinhaltet bindende Vorgaben, die vom Gesetzgeber zu beachten sind und die seine grundsätzliche Gestaltungsfreiheit begrenzen. Das Urteil hat aber auch noch einmal etwas anderes sehr deutlich vor Augen geführt: Wer gutes Personal möchte, muss es auch anständig bezahlen!


Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rolf Habermann
Vorsitzender



 

 


 

 

 



 

 

 

 






 


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