
von Rudolf Kießling
Für
Polizeibeamte und
öffentlichen Dienst
700 Jahre Polizeigeschichte aus Nordostoberfranken in Wort und Bild
Auf fast 500 Seiten die Ge-schichte der Polizei in den Landkreisen Hof und
Wun-siedel. Informationen über die ehemaligen Stadtpolizeien und der bayerischen Grenz-polizei ab 1945/46. Gründung des Polizeipräsidiums Ober-franken, ehemalige Präsi-denten, aufgelöste Polizei-posten und Kleindienststellen, außergewöhnliche Presse-berichte und
besondere, geschichtliche Ereignisse aus Nordostoberfranken.
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Bayern steht zum Berufsbeamtentum
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jahr 2012 schreitet unaufhaltsam voran. Der BBB bereitet sich
bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf vor, wachsam die Verhandlungen zum
kommenden Doppelhaushalt zu begleiten und hat in diesem Sinne bereits
Gespräche mit Vertretern der Staatsregierung, dem federführenden
Finanzministerium und den Landtagsfraktionen aufgenommen. Unsere
Schwerpunkte liegen derzeit bei der entschlossenen Fortführung der
Stellenhebungen im Zusammenhang mit dem neuen Dienstrecht, der
Wiedereinführung der Elemente zur Leistungshonorierung sowie der
dringend notwendigen Reduzierung der Wiederbesetzungssperre. Die
Ankündigungen von Ministerpräsident Horst Seehofer, Bayern bis zum Jahr
2030 schuldenfrei zu machen und dabei auch die Zukunft von
Versorgungsfonds und -rücklage neu zu überdenken, hatten zu Beginn des
Jahres einigen Wirbel verursacht. Wir sind der Ansicht, dass es zur
weiteren Einzahlung – die auch die Nachholung der ausgesetzten Zahlungen
umfassen muss – derzeit keine sinnvollen Alternativen gibt. Noch liegt
kein Gesamtkonzept vor. Der BBB wird die Belange der bayerischen
Kolleginnen und Kollegen über die gemeinsam mit dem Finanzministerium
eingerichtete Arbeitsgruppe einbringen, die sich allgemein mit
Strukturfragen des öffentlichen Dienstes befasst und die Ende Februar
erstmals getagt hat. Dabei muss es z. B. auch um die notwendiger Weise
künftig noch weitergehende Flexibilisierung des Eintritts in den
Ruhestand gehen. Der demographische Wandel verlangt von uns, neue Wege
zu beschreiten und die Beschäftigungsbedingungen auf die geänderten
Anforderungen abzustimmen. Darauf muss der öffentliche Dienst
vorbereitet sein, in all seinen Bereichen.
Was uns die letzten Wochen immer noch, und das schon seit Ende des
vergangenen Jahres begleitet hat, war die nicht abreißen wollende,
leidige Diskussion um das Berufsbeamtentum und die damit
zusammenhängenden Kosten künftiger Versorgungsleistungen. Ich freue
mich, dass der Bayerische Staatsminister der Finanzen, Dr. Markus Söder,
seinen Auftritt in der Sendung „Anne Will“ zum Anlass genommen hat, hier
für klare Verhältnisse zu sorgen und sich in aller Deutlichkeit für die
Beamtinnen und Beamten und insbesondere für den Beamtenstatus für
Lehrkräfte ausgesprochen hat. Ein paar Seiten weiter finden Sie zudem
die Aussagen unseres Kultusministers Ludwig Spaenle, der sich ebenfalls
sehr dezidiert für eine Verbeamtung der bayerischen Lehrinnen und Lehrer
ausspricht. Ich danke ihm, dass er unserer Bitte um ein Interview
nachgekommen ist, um auch den letzten Zweiflern den Wind aus den Segeln
zu nehmen.
Gleichwohl bleibt es dabei, dass die künftig anfallenden
Versorgungsleistungen unseren Staatshaushalt vor besondere Belastungen
stellen werden. Diese Tatsache darf auch in der Schuldentilgungseuphorie
nicht aus den Augen verloren werden. Ich wehre mich aber gegen die in
der Öffentlichkeit häufig eingenommene Haltung, hier die Beschäftigten
zu Sündenböcken machen zu wollen. Weder haben wir uns selbst
eingestellt, noch kommen unser Ruhestandseintritt und die damit fällig
werdenden Versorgungsleistungen besonders überraschend. Wir sorgen mit
unserer Arbeit dafür, dass der bayerische öffentliche Dienst wegen
seiner herausragenden Leistungen als vielgepriesener „Standortvorteil“
gesehen wird. Und deshalb haben wir auch ein Recht darauf, unsere
Versorgung mit Selbstbewusstsein einzufordern. Sie mag über der
Durchschnittsrente liegen – diese ist aber wegen der strukturellen
Unterschiede auch kein Maßstab: So liegt z. B. der Anteil der
Hochschulabsolventen unter den Beamten bei ca. 75 Prozent, im Bereich
der Rente aber nur bei ca. 10 Prozent. Dass die Versorgung keineswegs
„überdimensioniert“ ist, wie an machen Stammtischen oder auch in
bestimmten Talkrunden gerne behauptet wird, hat jüngst auch eine
Landtagsanfrage in Baden-Württemberg belegt, über die wir ebenfalls in
dieser Ausgabe berichten. Hier wurde sehr anschaulich herausgearbeitet,
dass die Versorgungsbezüge in ihrer Höhe vergleichbaren Positionen in
der freien Wirtschaft durchaus entspricht.
Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung in Hessen hinweisen.
Auch wenn hier ein sehr spezieller Teilbereich des Besoldungssystems
betroffen ist, so hat sich doch ganz Wesentliches gezeigt. Das
Alimentationsprinzip ist keine beliebig variable Vorgabe – oder, wie
Gerichtspräsident Voßkuhle es ausgedrückt hat, kein „zahnloser Tiger“.
Es beinhaltet bindende Vorgaben, die vom Gesetzgeber zu beachten sind
und die seine grundsätzliche Gestaltungsfreiheit begrenzen. Das Urteil
hat aber auch noch einmal etwas anderes sehr deutlich vor Augen geführt:
Wer gutes Personal möchte, muss es auch anständig bezahlen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rolf Habermann
Vorsitzender
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